Viele Metaversen werden über eine sogenannte DAO verwaltet. Diese Abkürzung steht für Decentralized Autonomous Organization und wir haben bereits kurz erklärt, worum es sich dabei handelt. Aber was ist überhaupt der Vorteil einer DAO?
Im DAO-Prinzip trifft die sehr alte Idee einer Genossenschaft auf die sehr neue Idee von durch DLT (Distributed Ledger Technology) gesicherter “trustless cooperation”. Alles klar? 😉
Was sich zuerst nach einer Menge Fachchinesisch anhört, ist eigentlich gar nicht schwer zu verstehen.
Gemeinsames Eigentum wird gemeinsam verwaltet
Das Genossenschaftsprinzip ist mittlerweile schon mehrere hundert Jahre alt. Hierbei geht es darum, dass Menschen Besitz in eine Gemeinschaft einbringen, diesen Besitz dann gemeinsam verwalten und so Ziele erreichen oder Aufgaben meistern, die jede Einzelperson weit überfordert hätten. Eine Wohngenossenschaft ist dann beispielsweise in der Lage, geräumige Mietshäuser zu bauen, eine Einkaufsgenossenschaft kann günstige Preise aushandeln oder eine Genossenschaftsbank große Kredite auflegen. Jedes Mitglied der Genossenschaft bringt Kapital oder Eigentum ein und erhält dafür einen entsprechenden Anteil der gesamten Genossenschaft. Alle Entscheidungen werden nach Mehrheitsprinzip der Anteile gefällt und wenn ein Gewinn ausgeschüttet wird, wird dieser gerecht auf alle Anteilseigner:innen verteilt.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Basis für alle Geschäftstätigkeiten einer Genossenschaft bildet der Genossenschaftsvertrag. Verstoßen Mitglieder gegen diesen Vertrag, können die anderen Mitglieder gerichtlich gegen sie vorgehen. Gibt es Streit, kann ein Schiedsgericht eingeschaltet werden. Da alle Anteilseigner:innen einer Genossenschaft namentlich bekannt sind, kann sich niemand diesem System entziehen. Das bedeutet, dass sich die einzelnen Mitglieder nicht voll und ganz vertrauen müssen. Es besteht immer die Möglichkeit durch Anrufung Dritter das eigene Recht durchzusetzen.
Wenn es aber darum geht digitalen Besitz, wie bspw. ein dezentralisiertes Metaversum, zu verwalten, funktioniert dieses Prinzip nicht mehr. Die Geschäftspartner:innen treten ano- oder pseudonym auf und selbst wenn ihre Identität bekannt ist, sind sie über die ganze Welt verteilt und unterliegen keiner gemeinsamen Rechtsprechung. Hier kommen die sog. Distributed Ledger Technologies (DLT) ins Spiel. Diese sorgen zunächst einmal dafür, dass ein fälschungssicheres, gemeinsames Protokoll über alle Transaktionen und Entscheidungen geführt und allen Anteilseignern zur Verfügung gestellt wird. Mit Hilfe dieser Technologien ist es außerdem möglich, den Genossenschaftsvertrag als sogenannten “smart contract” in die Blockchain zu bringen. In diesem sind Abstimmungsmodi, mögliche genossenschaftliche Handlungen bereits “hardcoded”, also unveränderlich hinein programmiert. Liegen die Zugriffsschlüssel zum gemeinschaftlichen Eigentum ausschließlich bei diesem Vertrag, ist es nicht mehr möglich, dagegen zu verstoßen. Auf diese Weise können wildfremde Menschen weltweit miteinander in Geschäftsbeziehungen treten und müssen sich nicht gegenseitig, sondern nur der zugrunde liegenden Technologie vertrauen. Es ist also Zusammenarbeit ohne persönliches Vertrauen möglich: die eingangs erwähnte “trustless cooperation”.