Als eine Konsequenz des anhaltenden Ukraine-Krieges hat ein Moskauer Gericht die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram verboten. Dem Meta-Konzern selbst werden „extremistische Handlungen“ vorgeworfen. Überraschend ist für viele die Tatsache, dass der Messenger-Dienst WhatsApp nicht unter das Verbot fällt.
Über 90 Millionen User betroffen
Am letzten Montag hat ein Gericht in Moskau ein Verbot der beiden Plattformen Instagram und Facebook erlassen. Das Verbot trifft die über 7,5 Millionen User von Facebook und 80 Millionen User von Instagram nicht ohne Vorwarnung. Bereits am 11. März dieses Jahres hatte die russische Regierung einen Antrag bei Gericht eingereicht, um Meta als „extremistische Organisation“ einstufen zu lassen. Die beiden Dienste sind für User schon seit Wochen nicht mehr aufrufbar.
Geheimdienst forderte Verbot
Die Initiative für den Antrag war von dem russischen Inlandsgeheimdienst (FSB) ausgegangen. Der FSB-Vertreter Igor Kowalewski erklärte dazu: „Die Aktivitäten der Meta-Organisation sind gegen Russland und dessen Streitkräfte gerichtet“. Die russische Kommunikationsbehörde gab zusätzlich bekannt, dass Meta von der Liste ausländischer Unternehmen, welche in Russland Internetdienste anbieten, gestrichen werde. Russische Medien dürfen Inhalte und Logos von Meta nicht länger publizieren.
WhatsApp bleibt verfügbar
WhatsApp, als beliebtester Messenger der Welt, ist in Russland weiterhin verfügbar. Mit circa 84 Millionen Nutzern ist der Dienst der meistgenutzte Messenger im russischen Staatsgebiet. Für das Gericht besitze WhatsApp keinerlei Funktion, um Informationen öffentlich zu verbreiten. Einheimische Messenger-Dienste liegen hinter den Reichweiten von WhatsApp und Instagram zurück. Trotzdem ist zu beobachten, dass inzwischen viele User zu dem Alternativdienst Telegram wechseln. Der Dienst wurde ursprünglich in Russland entwickelt. Nach Sperr-Versuchen im Inland wurde die Basis aber nach Dubai verlegt.
Russland nennt seine Bedingungen
Durch die Abschaltung der Dienste kann die russische Regierung die Veröffentlichung und Verbreitung von ungewünschten Inhalten besser kontrollieren. Ein neu eingeführtes Gesetz sieht beispielsweise auch für die Benennung des aktuellen Ukraine-Krieges als solchen schon mögliche Haftstrafen vor. Laut Gericht könne Meta seine Dienste erst wieder in Russland anbieten, wenn sich der Konzern an die vom Staat vorgegebenen Bedingungen halten würde. Möglich dabei wäre nach Aussage von Anton Gorelkin, einem Mitglied des russischen Unterhauses: „Ein sofortiges Ende der Blockade russischer Medien, eine Rückkehr zur Politik der Neutralität und eine strikte Mäßigung von Fakes und antirussischen Kommentaren“. Spekuliert wird derzeit auch, ob die Dienste von weiteren US-Konzernen wie Twitter und Alphabet in naher Zukunft ebenfalls gesperrt werden.