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Google und Meta im Kartellverfahren

Kategorien: Social Media

Dass Meta und Google häufig innerhalb der Medien thematisiert werden, versteht sich von selbst. Aktuell geraten die beiden Digitalkonzerne allerdings in Konflikt mit den Wettbewerbshütern der EU-Kommission. Wieso genau, das lest ihr im folgenden Beitrag.

Jedi Blue

Der Vorwurf der Kommission: Google und Meta hätten sich auf dem Markt für Online-Werbung abgesprochen und damit mehr oder weniger ein Kartell gebildet. Die von Google initiierte Abmachung „Jedi Blue“ beinhaltet die Integration der Facebook-Online-Anzeigenplattform „Audience Network“ in die Plattform von Google „Open Bidding“. Diese wurde bereits im September 2018 zwischen den beiden Unternehmen geschlossen.

Einleitung eines Kartellverfahrens

Genau genommen geht es im Kartellverfahren um „Header Bidding“. Diese Technologie ermöglicht es, Werbeplätze gleichzeitig auf mehreren Marktplätzen für Online-Werbung anzubieten. Der User mit dem höchsten Gebot kann die Fläche letztlich kaufen. Mit Jedi Blue nimmt Meta an Googles Open-Bidding-Dienst teil, der mit dem Header Bidding konkurriert. Die Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager sieht darin eine potenziell absichtliche Handlung. Konkurrierende Anzeigen-Plattformen würden damit geschwächt oder gar komplett vom Markt verdrängt werden.

Wie es weitergeht

Noch befindet sich das Verfahren in der Einleitungsphase – der erste Schritt eines Kartellverfahrens. Somit betont auch die EU-Kommission, dass der Ausgang des Verfahrens noch völlig offen sei. Mit einer hohen Geldstrafe ist aber sicher zu rechnen – sofern die Wettbewerbsbehörde tatsächlich einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln feststellt.

Für andere Wettbewerber, Anzeigenkunden und auch Konsumenten würde damit eine weitere Eingrenzung im ohnehin hoch konzentrierten Markt für Online-Werbung einhergehen.

Google und Meta bestreiten diese Vorwürfe.

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